Dienstag, 29. November 2016

Studieren mit 30: Wenn die Krankenkasse teurer wird

Als ich 2015 mit dem studieren begonnen habe, musste ich mich bei meiner Krankenkasse freiwillig selbst versichern. Für Studenten, die das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, gibt es einen günstigeren Tarif. Dieser variiert zwar von Krankenkasse zu Krankenkasse, aber er liegt preislich etwa bei dem was man als Zuschuss vom BAföG - Amt bekommt (aktuell 86 € für KV und PV). Bei der Beantragung war ich 28 Jahre und daher wurde ich schon darauf hingewiesen, dass ich den Tarif wenn ich 30 werde, nur noch bis Ende des laufenden Semesters bekomme.
So war es dann auch. Kurz nach meinem 30. Geburtstag bekam ich Post von meiner Krankenkasse. Ich wurde dann darüber informiert, dass ich den Studententarif nicht mehr bekommen könne und das ich mich doch bitte mit ihnen in Verbindung setzen solle. Zusätzlich wurde noch ein Formular mitgeschickt, mit dem ich die Verlängerung des Tarifs unter bestimmten Voraussetzungen beantragen konnte. Die Voraussetzungen die auf mich zu trafen, wie zB.: Erwerben des Abiturs im 2. Bildungsweg oder Wartesemester wegen NC Beschränkung, ließen mich in dem Glauben dass ich den Tarif noch eine Weile behalten kann. Also suchte und kopierte ich alle Nachweise die ich benötigte zusammen und sendete alles an meine Krankenkasse. Doch ganz so einfach war es dann doch nicht.



Nach ca. 2 Wochen bekam ich meine Antwort: Mir wurde der Tarif nicht weiter angeboten. Es stand aber auch keine weitere Begründung in dem Brief, außer dass ich die Voraussetzungen nicht erfüllen würde. Darüber war ich nicht grade begeistert und ich legte die Sache erst mal für 2 Wochen auf Eis. Ich hatte ja noch genug Zeit bis der Tarif auslaufen würde.
Nach diesen 2 Wochen war ich immer noch verärgert und beschloss mal zur Konkurrenz zu gehen, die sowieso etwas billiger sein soll. Dort angekommen erfuhr ich aber, dass ich dort das selbe Problem bekommen könnte. Laut der Mitarbeiterin würden irgendwelche Zeiten ermittelt und anhand dessen dann entschieden ob man den Tarif weiterhin gewähren würde oder nicht. Aber ganz so genau wüsste sie es leider nicht und ich sollte mich vielleicht doch erst nochmal mit meiner alten Krankenkasse in Verbindung setzen. Selbstverständlich könne ich aber trotzdem zu ihnen wechseln wenn ich das möchte. Doch das schien mir dann doch etwas voreilig. Vor allem weil ich ja auch nicht wirklich etwas gewonnen hätte wenn ich wechseln würde. Außer eine Menge weiterer Papiere und einer weiteren Rubrik in meinen Akten.

Nach diesem ernüchterndem Gespräch ging ich direkt in die Filiale meiner Krankenkasse, die nicht weit entfernt war. Dort erzählte ich dann die ganze Geschichte und teilte auch meinen Ärger mit, da man mir ja noch nicht mal sagte warum der Antrag abgelehnt wurde. Die Mitarbeiterin konnte das nachvollziehen und stellte eine Anfrage an den zuständigen Sachbearbeiter, dass er mir doch die Gründe nennen sollte. Weiterhin erzählte sie mir, dass ich nicht der einzige sei der mit diesem Problem zu kämpfen habe. Das Gesetz, dass mir jetzt den günstigen Tarif verhindert habe, wäre schon etwas älter und für die heutigen Verhältnisse nicht mehr optimal.
Nach ca. 2 Wochen hatte ich dann meine Begründung im Briefkasten. Der Brief bestand aus einem allgemeinen Teil und Auszügen aus dem Gesetz. Ich erkläre es mal so:
Die Krankenkasse ermittelt aus meinen Nachweisen 2 Verschiedene Zeiten. Einerseits eine Zeit, in der ich selbstverschuldet nicht studiert habe und andererseits eine Zeit, in der ich nicht selbstverschuldet nicht studiert hab. Um den Studententarif weiterhin zu bekommen, muss die nicht selbstverschuldete Zeit größer sein als die Zeit in der ich selbstverschuldet nicht studiert hab.
Selbstverschuldete Zeiten wären zB.: Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Denn in dieser Zeit hätte man ja auch studieren können und wäre eventuell jung genug gewesen, um vor dem 30. Geburtstag mit dem Studium fertig zu sein. Jetzt ist es aber so, dass ich ja mein Abitur im 2. Bildungsweg gemacht habe um überhaupt studieren zu dürfen.Daher gilt der 2. Bildungsweg oder auch Wartesemester wegen dem NC als Zeiten des nicht Selbstverschuldens. Bei mir ist es aber so, dass meine Zeiten des Selbstverschuldens größer sind als die Zeiten des nicht Selbstverschuldens und daher war es das mit dem Studententarif.Dennoch bekomme ich einen sogenannten "Übergangstarif", der etwas günstiger ist als der normale Tarif.

Nach dieser komplizierten Angelegenheit kann ich aber sagen, dass ich mich mit der Situation arrangiert habe. Die Zeiten meiner Berufstätigkeit sind sozusagen Fluch und Segen zugleich. Fluch da ich keinen Studententarif mehr bekomme. Segen da ich dadurch elternunabhängiges BAföG bekomme. Ich persönlich beachte mehr den Segen als den Fluch.

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